Gesetzsammlung für das Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 470. Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Dezember 1887, betreffend die Ergänzung der Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen. Die vom Bundesrath beschlossene Ergänzung der Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen vom 28. November 1887, welche in Nr. 18 des Centralblattes für das Deutsche Reich zum Abdruck gelangt ist, wird hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 5. Dezember 1887. Fürstlich Reuß-Vl. Ministerium. Ior. E. von Benlwiß#. Dr. Winkler. Ausgegeben am 14. Dezember 1887.