213 esetz ammlung für das Firsteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 47I. Winisterial-Verfügung, die Kompetenzverhältnisse yinsichtlich der Ausstellung von Neise- legitimationen betreffend, vom 211. Dezember 1887. Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der unter dem 13. März 1880 (Gesetz-Sammlung Nr. 421, Amts= und Verordnungsblatt Nr. 12) dem Fürstlichen Amtsgericht Lobenstein bis auf Weiteres ertheilte Auftrag, Reise- legitimationen für das Deutsche Reich für die Dorfschoften seines Bezirks auszufertigen, hiermit zurückgezogen, indem die Befugniß zu Ausstellung auch dieser Reiselegitimationen von jebt ab auf das Fürstliche Landrathsamt Schleiz übergcht. Gera, den 24. Dezember 1987. Kürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Dr. E. von Beulwih. Dr. Winkler. Ausgegeben am 1. Jannar 1888.