Gesetzsammlung fũr das Fürsteuthum Reuß jüngerer Linic. No. 179. Winisterialuerfügung vom 1. August 1889, die Abänderung von § 7 Ziff. 3 der Ministerialverfügung über die Ausübung der Fischerei vom 22. Oktober 1887 betreffend. Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird unter Ab- änderung von § 7 Ziff. 3 der Ministerialverfügung über die Aussibung der Fischerei vom 22. Oktober 1887 (Gesetzs. Bd. XX. S. 2060) andurch bestimmt, daß diejenigen Nebengewässer der Elster, welche Forellen führen, fortau nicht mehr der Frühjahrs- schonzcit, sondern bloß noch der Winterschonzeit unterliegen, wogegen hinsichtlich der Elster selbst sowohl die Winter= wie die Frühjahrsschonzeit bestehen bleibt. Gera, am I1. August 188). Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Ausgegeben am 7. August 1889.