265 Ministerial-Bekanntmachung vom 29. Dezember 1889, den Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bczirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betreffend. Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betresffend, nach ertheilter Zustimmung des Lanudtags und allseitig erfolgter Ratifikation hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Gera, am 29. Dezember 1889. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Winkler. Nachtrag zu dem Staatsbertrage vom 11. November 1878, die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken betreffend. Die Staatsregierungen des Königreichs Preußeu, des Fürsteuthums Reuß jüngerer Linie, des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthums Sachsen-Meiningen, des Herzogthums Sachsen-Altenburg, der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt, des Fürstenthums Reuß älterer Linie haben durch die Aneuen Bevollmächtigten, nämlich —.—————.-