Gesetzsammlung für das Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 484. Ministerial-Bekhanntmachung vom 20. Februar 1890, den Staatsvertrag wegen Fortdauer des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins betreffend. Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der Staatsvertrag, welcher am 20. November 1889 zu Berlin wegen Foridauer des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins zwischen Preußen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudol- stadt, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie abgeschlossen worden ist, sammt dem dazu gehörigen Schlußprotokolle nach allseitig erfolgter Ratifikation nachstehend “% zu ösfentlicher Kenntniß gebracht. Gera, am 20. Februar 1890. Fürstlich Renh-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwih. Horn. -usgegeben am 26. Febrnar 1890.