272 Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg= Nudolstadt, Neuß Aelterer und Reuß Jüngerer Linic wegen Forktdauer des Thüringischen Joll= und Hanudelsverelns. Vom 20. November 1839. Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souveräne, von dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten und neu zu befestigen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Wajestät der Deutsche Kaiser, König von Preu#sen: Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober- Vinanzach und General-Direktor der indirekten Stenern Hermann Schome Seine Hünigliche Boheit der Grothherw# von Sachlsen-Weimar- Eisenach: Höchstihren Geheimen Staatsrath Hermann Vollert und Hoöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Stollberg; Seine Boheit der Berzog von Sachsen-Meiningen: Höchstihren Staatsrath Rudolph Ziller; Seinr Boheit der Berzug von SLachsen-Rlkenburg: Höchstihren Geheimen Rath Carl Theodor Sonnenkalb: Seine Hoheit der Berzog von Coburg und Gotha: Höchstihren Regierungsrath Oscar Scheul; Prine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershaufson: Höchstihren Staatsraty Otto Drechsler; Seine Durchlaucht der Fürst von Silwariburg- Rudolstadt: Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Albert von Holleben: Heine Durchlaucht der Fürst Reuß Relterer Einie: W–ie Geheimen Regierungsrath Bruno von Geldern-Crispen- orf; Seinr Blus der Fürst Reus Jüngerer Tinie: Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt, von welchen Bevollmächtigten unter dem Vorbehalte der Genehmigung folgender Ver- trag abgeschlossen worden ist: