g. 6. Die Verschiedenheit der Besteuerung im Innern der einzelnen Vereinslande mache es serner erforderlich, vor der Hand noch von einigen Gegenständen beim Uebergange derlelben aus dem Thüringischen Vereinsgebiete nach einigen der zum Gesanmmt-Zollvereine gehoͤrigen Länder, so wie beim llbergange aus diesen nach jenem, eine Ausgleichungsabgabe eintreten zu lassen. Diese Gegenstände sind: 2) Bler und geschrote#es Mal), wovon bei dem Uebergange aus den zum Thöringenschen Zell- und Handelsvereine gehörigen Staaten, sonach auch aus Unseren, Landen nach den Königreichen Bapern und Wüctemberg, b) Taback, Traubenmost und Wein, wovon bei dem Uebergange aus den Knigreichen Bapyern, Würkemberg und dem Großberzogthune Hessen nach den zum Thüringenschen Zoll= und Handclsvereine gebörigen Ländern, miehin auch nach Unseren Landen, und c) Brannewein, von welchem bei dem Uebergange aus den Königreichen Bayern und Würccemberg, dem Kurfürsienehume und Großberzogehume Hessen nach den Thüringen-= schen zollvereinten Landern, demnach auch für Unsere Lande biejenigen Ausgleichunge-Abgaben erboben werden, welche aus dem Auhange zum Zoll-Ta- rise (6. 9.) zu erseben sid. — . 7. Der Uebergang dieser Gegenstände aus und nach den genannten Ländern (. 6. u. h. e.) darf nur auf den gewöhnlichen Land= und Heerstraßen ersolgen, und die Ausgleichungs-Ab- ghabe muß bis auf Weiteres bei den dalelbst an den Binnengrenzen zu errichtenden Hebe- und Absertigungsstellen emrichtet werden. *s7ie Bei diesen Absertigungsstellen muß auch Lie Anmelbung lolcher Gegenstände, welche nach dem Jolltarise einer Eingangs= oder Ausgangssteuer unkerliegen, beim Uebergange aus den Königlich Bayerischen oder Wurtembergischen Landen, in das Gebiet des Thüringenschen Vereins oder umgekehrt, unter Vorseigung der Frachtbriese oder Transportzettel, ersolgen. Auf den Verkehr mit rohen Producten in geringeren Quantitäten, so wie auf den klei- neren Grenz= und Mark'verkehr und auf das Gepäck von Reisenden finder obige Bestim- mung keine Anwendung. . Bel dem Eingange wird von scemden Echeugnisen ber Nacur und Kunst eine Ein. m. Abgaben vom gangs · Abgabe in deren Höbe, 6 wie die von jener ganz befreiten Gegenstände die in Hosss einem Auhang be abg Rolle(der Zoll. Tarif unterir. J.pnachweiset, 1 #lndengsse