186. NRechnungsführung uncer dem becreffenden Steuer-Direrkorium, welchem sie die eingenommenen Gelder abzuliesern, Rechnung zu legen, und RechnungsExtrakte, so wie Nachweisungen über den Betrieb rc. c. der Brennereien kerminlich einzusenden haben. . 3. Die unminelbare Aufssche auf die Brannoveinbrennereien wird in jedem Emosangs-Be- zirke durch Steuer-Aufseher gesührt. K.. 4. Den Sceuer= Aufsehern sind Ober--Steuer-Kontroleurs vorgesehr, deren Geschäftsbe. reich sich über einen oder mehrere Empfangs-Bezirke ersireckt. Dieselben nehmen an dem unmittelbaren Steucraussiches-Dienste Theil und leiten und kontroliren denselben, so weit er durch die Steuer-Aufseber geführt wird. Leßtere sind verbunden, den Dienstanweisungen der Obeer= Kontroleurs pünkrlich und genau nachzukommen. Die Revisionsbesugniß der Ober-Kontroleurs erstreckt sich auch auf die Geschäftsfübrung der Steueraͤmter. G. 1.) . 5. Die Kontrole des gesammten Dienstes in Bezug auf die Brauntweinsteuer wird durch den gemeinschaftlichen General-Inspektor uncer Leitung der obersten Finanz-Behörde geübt. Die für diesen Dieust, er betreffe die Erhebung oder Komrolirung der Steuer, angestellren Beamten sind zur Befolgung der von dem General-Inspektor innerbalb der Grenzen seiner Dienst-Jnstruktion zu erlassenden Verfügungen verbunden. Wenn die demselben beigeordneten Amtsgehülsen Bereisungen vornehmen und Dienstee- visiouen abhalten, so creten sie in dieser Bej#iehung ganz an die Stelle des General-Inspectors. I. Anzemei# Dar- 6. 6. alin des Besteut- rung Verfabrens. Jede Hebestelle fübre über sämmeliche in ihrem Bezieke vorhandenen Brennereien, die Gesteuerung der in- 6# e # zu denselben gehrigen Räume und Geräthe und die damirt später vorgebenden Verändccun- „Jnerskatioe blo erer gen, ein Invenfarium nach dem beillegenden Muster 1. Es erhälc darin jede Brennerei ihr Komto, wozu mindestens zwei Blateseiren neben ##. !• Fie wwt 9rn z einander, fuͤr groͤßere Anstalten aber mehrere hinter einander folgende Seiten zu bestimmen sind. I#en ien t Jedes Konto erhält on der daju vorgedruckten Stelle eine Nummer, woelche ven 1. an, durch das ganze Invemarium ununterbrochen sortläust; die einzelnen Blanseilen werden !*——* mut einer besondern forklaufenden Nummer bezeichnet.