188 . 9. Die Einreichung der Geräehs-Nachweisimgen ist nochwendig: a) wenmn Jemand eine bestehende Brennerei nach der Publikarion bes Steuergesebes sort- betreiben oder künstig eine neue Breimerei errichten will; D) wenn die Bekriebsräume verändert oder die Geräthe in andere Räume gebracht werden; c) wenn die vorhanbdene Nachweisung irgendwo undeurlich geworden ist. Die Eüreichung einer Veränderungs-Anzeige ersolgt Seitens der Bremnereibesitzer, so os# neues Geräthe angeschafft, oder das vorhandene abgeschaffe, abgeändert oder in den bis- berigen Räumen anders ausgeslelle wird; Seitens anderer Personen aber nur, so oft ste ein vollständiges Destillirgeräthe oder einzelne Theile deselben G. 8.) aus ihren Händen geben. Ein Brennereibesiher hat, so ofc er über eine im Berriebe besindliche oder in Berrieb zu sebende Brennerei eine Geräche-Nachweisung oder eine Veränderungs-Anzeige einreichr, je- desmal auch einen Grundriß dann beizusügen, wenn dle Stellung oder die Bezeichnung ei- nes Geräthes eine Aenderung erleidet. (. 10. Sobald elne Geräehe-Nachweisung, eine Veränderungs-Anzeige oder ein Grundeiß ein- gebe, hat die Hebestelle das eine Exemplar sofore mic einer Bescheinigung zu versehen und dem Amneldenden zurückzugeben. G. 11. Das andere Exemplar der Geräehe-Nachweisiung oder Veränderungs-Anzeige, so wie des dabei besindlichen Grundrisses wird, wenn eine Vermessing durch den Ober-Kontroleur zu bewirken ist G. 13.), diesem, sonst aber dem betreffenden Stener-Ausseher gugestelle. Bei einer Geräthe-Rachweising oder einer Veränderungs-Anzeige, die den Zugang eines neuen Geräthes ergiebr, bat die Hebestelle vorher noch die Eintragung in das Inventarium zu bewirken, und dabei nur die Nummern und den NRauminhalt der Gesäße vorläufig os- sen zu lalsen. - Der Ober-Koncroleur ober Steuer-Aufseher hat die ihm zugegangene Nachweisiing oder Anzeige, lo wie den Grundriß mit dem wirklichen Bestande zu vergleichen, allso Beispiels- weise zu prüfen, ob neu binzutretende Räume oder Geräthe vollständig angegeben, in Ab- Lgang gemeldete Geräthe aus der Brenneres geschasse und nach Maaßgabe der Anzeige über ihre anderweite Bestimmung dieser zugesühre oder vernichtet worden sind; er hat ferner da-