261 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 42. Nr. 60. Ueberelnkunft mit der Königlich Preußischen Staatsregierrung wegen Befsederung der Rechtoͤpslege. Die nach böchster Genehmigung Durchlauchtigster Landesherrschafcen von Uns mit der Königlich Preußischen Staatsreglerung für sämmeliche Fürstliche Lande jüngerer Li- nie abgeschlossene Ueberelnkunfe wegen Beförberung der Rechtspflege wird, nachdem solche gegen elne gleichlautende Erklärung des Königlich Preußischen Ministe- rlums der auswärtigen Angelegenbesten, I. d. Berlin den 5. Juli 1833, ausgewechselt wor- den ist, andurch zu gebührender Nachachtung bekanne gemacht. Gera, den 22. Juli 1834. Fürstlich Reuß-Pl. der J. L. gemeinschaftliche Regierung dafs. von Straunuch. vdt. Dinger. Zwischen dem Koͤniglich Preußischen Ministerio der auswaͤrtigen Augelegenheiten zu Berlin und der Fürstlich Reußlschen Regierung zu Gera, ist zu Befoͤrderung der Rechts- pflege folgende Uebereinkunst getrossen worden: Audgegeben den 18. August 1834.