Gesetz sammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linic. No. 533. Inhalt: Nevidirte Justruktion für die Standesbeamten vom 3. März 1896. S. 3. Revidirte Instruktion für die Standesbeamten vom 3. März 1896. Wir haben mit Rücksicht auf die Veränderungen und Ergänzungen, welche die Instruktion für die Stondesbeamten vom 11. November 1875 durch mehrfache Instruktionsnachträge und Ministerialbekanntmachungen erfahren hat, diese Instruktion einer Revision unterworfen, erlassen hiermit die nachstehende Revidirte Instrution für die Standesbeamten und seßen die Instruktion für die Standesbeamten vom 11. November 1875, den Nachtrag zur Instruktion vom 14. März 1876, die Ministerialbekanntmachung vom 17. Juli 1876, die Verheirathung von Militärpersonen des Beurlaubtenstandes betreffend, die Ministerialbekanntmachung vom 1. Februar 1877, die Miktheilung an die Standesämter bei amtlichen Ermittelungen von Todeofällen betreffend, die Ministerialbekanntmachung vom 5. März 1677, die Abänderung von *l 19 der Instruktion für die Standesbeamten betreffend, die Instruktion für die Standesbeamten des Fürstenthums Reuß j. L., be- treffend die alphabetischen Namensverzeichnisse zu dem Haupt= und Nebenregister, vom 29. September 1864, Ausgegeben om 18. März 1896.