117 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 555. Inhalt: Ministerial Belanntmachung vom 18. Oltober 1997. den Nachtrag zum Staatsvertrage mit dem Großherzogihmm Sachsen Weimar Eisenach und dem Lerzogthum Sachsen, Coburg= Gotha vom v. November 1871 wegen Mitbenu#ung des Arbeithauses in Eisenach betresfiend. Ministerial-Behanntmachung vom IS. Oktober 1897, den Nachtrag zum Staatsvertrage mit dem Großherzogthum Sachsen- Weimar-Eisenach und dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha vom 0. November 1871 wegen Mitbenutzung des Arbeitshauses in Eisenach betreffend. Auf im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der mit dem Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha unter dem 26. August d. J. abgeschlossene Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom p. No- vember 1871, die Mitbenutzung des Arbeitshauses in Eisenach betreffend, (Ge- setzsammlung Bd. XVIl S. 104) nach eingeholter zustimmung des Landtags und allerseits erfolgter landesherrlicher Ratifikation nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, den 18. Oktober 1897. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Engelhardt. Ausgegeben am 20. Oklober 1897.