Gesetzsammlung Fürstenthum Keuß jüngerer Linie. No. 565. Inhalt: Gesetz vom 12. Juli 1898, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Juni 1880 wegen der 1. Mai 1894 Abwehr und Unterdrllckung von Viehseuchen betreffend. Gesetz vom 12. Juli 1898, die Ausführung des Reichsgesetzes vom nse wegen der Ab- wehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend. Wir Heinrich der Vierzehnte, von Gottes Gunden Jüngerer TLinie regierender Fürst Reuh, Graf und Herr von Mlauen, Herr zu Greiz, Pranichfeld, Gera, Schleiz und TLobenstein etr. ett. verordnen mit Zustimmung des Landtags zur Ausführung des Reichsgesetzes vom u die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, hier- mit Folgendes: 81. Die Anordnung und Ueberwachung der Abwehr= und Unterdrückungs- maßregeln liegt unter der Oberleitung und Aufsicht des Fürstlichen Ministeriums den von diesem zu bestimmenden Behörden ob. Ausgegeben am 3. August 1898.