Gesetzsammlung für das 291 Firstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 567. Inhalt: Ministerial Bekanmmachung vom 21 August 188 r—————. zu dem Cesetze über die Erhebung der Einlommenstener vom 1. Juni 1## hrie Winisterial-Bekanntmachung vom 21. August 1898, Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Erhebung der Einkommenstener vom 1. Juni 1898 betreffend. Zur Auoführung des Gesetzes vom 1. Juni 1898, die Erhebung der Einkommensteuer betreffend, werden hierdurch folgende Bestimmungen bekannt gemacht. Gera, am 21. August 1898. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Engelhardt. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 1. Juni 1898, die Erhebung der Einkommenstener betreffend. I. Allgemeine Bestimmungen. (&1l „F des (esetes § I. Die erste Veranlagung der zur ersten Abtheilung gehörigen Steuer- pflichtigen, welche an mehr als einem Orte des Fürstenthumo cinen Wohnsitz Auogegeben am 3#l. August 1898.