287 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 576. Inhalt: Minesterialbelanmtmachunn vom 18. April 1#m, den Vertrag mit dem Oerzonthum Sachsen Alitenbung wegen Abünderung des Slaatsvertrans vom y. März 18 über die sernere Auf nahme und Verplegunn der Geisteslraulen aus dem Fürstenthume in der Jrrenanstalt des Genesungehausee zu Noda sowie die Erstatiun der nach dem abneänderten Vertrage für jeden dieser Geisteolranlen aus der Hauntstnatdlasse zu zahlenden Rente betressend. Ministerialbekkanntmachung vom 15. April 189y, den Vertrag mit dem Herzogthum Sachsen= Faten bent wegen Abänderung des Staatavertrags vom 0. März 1882 über die fernere Aufnahme und Verpflegung der arssnrsten aus dem Fürstenthume in der Irrenanstalt des Genefungshauses zu Noda sowie die Erstattung der nach dem abgeänderten Vertrage für jeden dieser Geisteokrauken aus der Hauptstaatskasse zu zahlenden Rente betreffend. Auf im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Hüchsten Be- fehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der mit der Herzoglich Sächsischen Ausgegeben am 26. April 1899.