215 Gesetz sammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 211. 1) Ministerial-Bekanntmachung, vom 15. Januar 1859, die zollvereinsgesetzlichen dtnen über den Eisenbahn- etr. Mit Rückücht auf die bevorsiehende Eröffnung der Gera-Weissenfelser Eisenbahn wer- den die in den Zollvereinsstaaten giltigen Anordnungen über die Behandlung des Gü- ter= und Effektentransports auf den Eisenbahnen, bestehend in dem zuerit vercinbarken allgemeinen Regulative wegen dieses Gegenstands, der dazu gehörigen Anweisung, den zu Folge neuerer Verabredungen in Kraft getretenen Nachtragsbestimmun- gen zu dem Regulative und der Anweisung zur Kenntnißnahme und Nachachtung öfsentlich bekannt gemacht. Dem Fürstlichen Steueramte hierseltst wird in Folge besonderen Uebereinkommens rie Befugniß zur gollamtlichen Abfertigung der auf der Eisenbahn eingehenden und aus- gebenden Güter in derselben Weise, wie dies nach §. 5 des Regulatlos hinsichtlich der Hauptämter im Junern zulässig ist, beigelegt werden. Gera, den 15. Januar 1859. Fürstlich Reuß- Vauisches Ministerium. v. eldern. Muͤnch. Auspegeben den 19. Januar 1859. 3l