311 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 219. 1) Mlnlsterlalbekanntmachung, den Vertrag mit der Argenkinischen Konföderatlon bekr. Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll- und Han- dels-Vereins eilnerseits und der Argentinischen Konsöderation andererseits unter dem 19. September 1857 ein Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und gegenseltig ratifizirt worden ist: so wird dieser Vertrag hinsichtlich seines deulschen Teztes, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 21. September 1859. Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium. v. Gelder Münch. Freumschafts., Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und der Argentinischen Konföderation andererseits. Seine Majestät der König von Preußen sowohl für Sich, als in Vertrekung der Ihrem ZJoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souveralnen Länder und Landesthelle, Ausgegeben den ö. Ollober 1859. 45