442 In allen minder wichtigen Fällen genügt die absolute Majorität. Sowohl bei Beschlüssen mit Stimmeneinhelligkeit, als bei solchen nach absoluter Masorität, blelbt die höchste Ratisikation vorbehalten; bei Gegenständen reglementarischer Namr bedarf es jedoch lediglich der durch absolute Stimmenmehrheit zu kressenden Ver- einbarungen der Vereinsverwaltungen. Ratistcation und Dauer des Vertrages. Art. 80. Die Matifikationen des gegenwärtigen Vertrages werden bis zum 30. November 1860 ersolgen. Der Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1861 in Wirksamkeit. Derselbe bleibt bis zum Schlusse des Jahres 1870 und von da ab ferner unter Vorbehalt einjähriger Kün- digung in Kraft. Vom 1. Januar 1861 an treten der revidirte Postvereins-Vertrag vom 5. Dezem-- ber 1851 und die Nachtragsverträge vom 3. September 1855 und vom 26. Februar 1857 auher Wirksamkeit. Frankfurt am Main, den 18. Angust 1860. gür Oesterrcich Max Lowenthal. „ Preußen Carl Adolph Metzuer. „ Baypern Joseph Baumann. „ Sachsen Anton von Zahn. „ Hanunover Georg Dietrichs. » Wurttcmbcrg Friedrich Honold. „ Baden .. Hermann Zimmer. „ Luxemburg „ Braunschweig Friedr. Carl Aug. Ribbentrop. „ Mecklenburg- Schwerin Heinrich von Pritzbuer. „ Mecklenburg-Strelitz. Heinrich von Pritzbuer, VI subslilulionis. „ Oldenburg Joh. Theodor Gieske. „ Lübeck Hermann Lingnau. „ Bremen Heinrich Wilhelm Bartsch, Lr. „ Hamburg Carl Gustav Hencke. Thurn und Taxis Ludwig Bang, Dr. Georg Wilhelm Meyer.