455 Sind aber dergleichen Briese nach demjenigen Vereinsgebiete bestimmt, welchem die Marken oder die gestempelten Couverts angehören, so zieht die empfangende Postanstalt von dem Adressaten nur das, nach Abzug den Werthes der Marken oder des Couverts verbleibende Porko ein, oder vergütet auf sonstige Weise dem Adressaten den Werth der unrichtig verwendeten Marken. 8. 28. Briefe welche an Postanstalten eouvertirt sind. Wenn zwei oder mehre Briese oder Kreuzbandsendungen unter Couvert an Post- anstalten zur Distribmion oder Weiterbesörderung geschickt werden, so sind solche Briefe nicht zurückzusenden, sondern, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die ganze Sendung frankirt gewesen oder nicht, einzeln mit dem vollen Brief-Porto zu belcgen, soweit sic nicht bereils mit Marken oder Converks vorschriftsmäßig frankirt #ind. Für die von den Mdressaten nicht angenommenen Briefe u. s. w. hat der Aufgeber dat angesetzte Vorto zu entrichten. g. 29. Einziehung der Bestellgebühr vom Absender. Von den Adressaten nicht berichtigte Besiellgebühr darf an den Aufgeber der Post- sendung nicht zurückgerechnet werden. Nach erfolgter Verständigung zwischen den betheiligten Postverwallungen soll jedoch gestattet sein, für Briefe von Privaten au Behörden die Bestellgebühr vom Aufgeber ein- zukeben und als Weiter-Franko an die bezugsberechtigte Vostanstalt zu vergüten. 5S. 30. Gebührenfreie Anrechnung von Postgefällen. Für die Anrechnung von Poslgesällen irgend welcher Art, welche von dem Absender nicht voraus entrichtet worden sind, darf der Ansaß und die Einziehung einer Mocura- Gebühr auch in dem Falle nicht erfolgen, wenn vorschriftsmäßig die betreffenden Gefülle bei der Auflieferung der Sendung zur Post hällen vorausbezahlt werden msssen. S. 31. Lagergeld. Die Postverwaltungen derjenigen Vereinsbezirke, in denen gesehlich die Erhebung von Lagergeld für solche Fahrpestgegenstände vorgeschrieben ist, welche längere Zeit bei der Postanstalt aufbewahrt werden müssen, dürfen für unbestellbare, nach dem Abgangs- orte zurückzusendende Fahrpostsendungen dieses Lagergeld nicht in Anrechnung bringen.