(615) 6. 9. Rechnungen uͤber das Quatember-Steuer-Excurrens. Die Rechnungen uͤber das Quatember-Steuer-Excurrens sollen ferner, wie bisher, bei der Steuerbehoͤrde eingereicht und gepruͤft werden. Hiernach haben sich Unsre Collegia und Beamte, die Stadtraͤthe und andere Obrigkei— ten, auch Alle, die es sonst angeht, gebuͤhrend zu achten. Urkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhaͤndig unterschrieben und Unser Canzleisecret vordrucken lassen. So geschehen und gegeben zu Dresden am 30. Deebr. 1313. Friedrich August. Ernst Friedrich Carl Aemilius Frepherr von Werthern, Carl Ferdinand Menke, 8.