( 45 ) « « nigen Ausgabebelegen, spaͤtestens mit dem Schusse des hiesgeigen Monats Okcober an besagte Hauptcasse einzusenden. · 5.) — Den Einnahmebehoͤrden werden von dieser Anlage auch diesmal. die ihnen, wegen der Reeeptur der Cavalerie- Verpflegungs- auch Rations- und Portionsgelder, durch das Patent vom 27sten April 1814. bewilligten Einnehmergebuͤhren zugestanden. Nach Vorstehendem haben sich Unsre obern und untern Steuerbehörden, ingleschen die Gerichtsobrigkeiten und die zur Entrichtung von Beiträgen zur Cavalerie-Verpflegung verpflichteten Unterthanen, so wie Alle, die es sonst angehe, gebügrend zu achten und daran Unsern Willen und Meinung zu vollbringen. Gegeben zu Dresden, am 101en April 1320. G. F. von Watzdorf. * Wilhelm Stelzner. Ausgeseben zu Dresden am 1 sten April 1826. -