( 94) Abgabe pro Brutto Ceutuer zur zur zur Königl. städtischen Casse. # Casse. Tol. ] gr. (pf. gr. I T l. l gr. 1 5 Benennung der Gegenstände. — —— — —— — — —. Zinn, Stangen= und Blockzinn . . . — 4 —1 . Maaren seder Art . — 6 — – Zinnober —4 — Zirkel, stählerne, desgl. mit Mesbinggewinden und Eriffen — 1— — Zitz, und gedruckter Cattun . . —8———- — Zobel, s. Rauchwaaren. Zucker aller Art 4 — 6 14 — 8 9 ! . Zuckerwerk und trockene Confituren, 2 Pch — 4— — 44t4( Zwiebeln —— 21—— — Jwillich und Deillich, s lemene Waaren - Zwirn . -—4——-—4-—— o · r ru —————————..———.— H Anmerkung. Wenn Wein und Branntwein, von dem obige Abgabe erlegt worden, von Leipzig in das Inland versendet wird, so ist, bei Empfang der Passirzektel, die geordnete Tranksteuer von dem Versender noch zu entrichten, jedoch wird ihm daran, wegen der bereits erlegten obigen Handelsabgabe, an dem Eimer Wein 1. Thaler, und an dem Eimer Branntwein — 16. Groschen — erlassen.