( 15306) 2.) Patent, die künftige Vernehmung des ausländischen Weinmoskes bei der Tranksteuer und neuen Weinanlage betreffend, vom Zosten Mai 1320. 1 N% auf Sr. Königl. Majestät von Sachsen, rc. 2c. 2c. allerhöchsten Befebl, von der Weinlese des heurigen Jahres an, aller und jeder eingehende ausländi- sche Weinmost, wie dieß bereles, in Ansehung der davon zu entrichtenden Generalaccise, durch das Patent vom 18ten October vorigen Jahres, angeordnek worden ist, auch bei der Weinsteuer und neuen Weinanlage nach den, für den ausländischen Wein bestimmken Sätzen vernommen werden, und miebin der zeither beobachtete Unterschied zwischen aus- ländischem Most und Wein in Zukunft gänzlich wegfallen soll; so wird dieß zu Jeder- manns Nachacheung hierdurch bebannt gemache. Gegeben unter des Königl. Sachsischen Ober-Sceuer-Collegu Insiegel, zu Dresden, am 20sten Mai 1320. Peter Carl Wilhelm Graf von Hohenkhal. Wilhelm Stelzner,