( 4) Es werden daher andurch die Inhaber dieser unverwechs lien und unverloosbaren, 3 hro Cent Zins kragenden Steuerscheine, welche nicht in der, mittelst des eingangs-= gedachten, unterm 4. Febr. vorigen Jahres erlassenen Avertissements ertheilten Nachwei- sung über die Preußischer Seits ubernommenen unverwandelten Sceuerscheine enthalten sind, andurch aufgefordert, wo möglich, binnen Dato und dem 1. April dieses Jahres, als mic welchem Tage die Einschreibung der in die diesjährige Oster- meß= Verloosung aufzunehmenden Nummern geschlossen werden wird, spätestens aber bis zu dem 1. September 1321, uncer Production der Original -Schuld- Documente, bei der Buchhalterei der Steuer-Credik-Casse zu teipzig sich anzumelden, damit alsdann, nach ihrem desfallsigen Verlangen und dem Verhälenisse der ihnen zuste- henden Capitalien, von jeder Classe der auf die Summen von Thlr. sub lit. A. 500 = -2B. 200 = #= : C. 100 = = = D. zu stellenden, gleichfalls 5 Pro Cent Zins tragenden, auf Briefsinhaber laurenden land- schaftlichen Obligationen, die nöthige Anzahl ausgesertigt und die Umtauschung selbst in der Oster = und respecüre der Michdelis -Messe desselben Jahres, gegen die von den Gläubigern zu bewirkende Aushändigung der alten Documente, sofort erfolgen könne. 2. Wecgen der unker 100 Thlr. betragenden Summen sollen, insofern nicht mehrere Gläubiger wegen solcher Summen sich vereinigen und zusammentreren würden, besondere 35 pro Cent Zins gewährende Scheine sub lit. E., welche jedoch den übrigen Classen