( 10 ) Rechnungen geschlossen, und späcer angemeldere Vergütungsanfprüche weiter nicht beachter werden sollen. Zugleich werden die Rentbeamten andurch angewiesen, erwähnte Quittungen von den Communen und Unterthanen anzunehmen, und, mittelst zweifacher, über jede tieferung besonders zu fertigender Consignationen, bis spätestens den 3üsten Juli dieses Jahres, anher einzusenden. Dresden, am Seen Februar 1821. Königl. Sächs. Kriegs-Verwaltungs-Kammer. von gesch au. Gottfried Reumann, 8.