—. („5 17.) Geset sammlung Sneso# #öen. 1. s.) Mandat, die neuen Verfassungs= und Verwaltungs-Einrichtungen in der Oberlausitz betr. vom 1 Zten März 16721. We# Friedrich August, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, auf vernommenes Da- fürhalten der oberlausitzischen Stände von Land und Städcen, und erstattere Gutachten der handesbehörden, verschiedene neue Einrichtungen bei der Verfassung und Verwalkung in dem Markgrafthum Oberlausis für zuträglich erachten, und verordnen deshalb Folgendes: I. Zur Besorgung der für die Gesesgebung und Verwaltung in Justiz= Polizei-Grenz- und Hoheits= Lehn= Kirchen= und Schul-Sachen vorkommenden Geschäfte in oberer Instanz, soll an die Stelle des zeitherigen Oberamtes eine Ober * Amts-Regierung kreten. Diese soll, 1.) als oberes Justiz= und Polizei-Collegium, die für die Gesetzgebung und die bei Bestimmung der Verfassung des Markgrafthums, so wie die zur Gesessammlung 1 827. 1 4 1