( 58 ) fahren wird guf- neheden, WN—— soll nebst dem, aus diesen gesetzlichen Anordnungen abgeleiteten . ·- , g u deis * nicht weiter Statt finden. Auch sind die in dieser Beziehung bei einigen ierstaͤdten abweichend hiervon eingefuͤhrten Formen und Gerichtsbraͤ erichtsbraͤuche zugleich i fall zu bringen. he zuzleich in Wes 2. Die Arteste . werden aufze- Was wegen Verstattung und Verfolgung der Arreste, auch prioritaͤtischen Locirung hoben, der damit belegten Forderungen bei Concursen, in der oberlausitzer Amtsordnung vom T 101 1. P. I. und IV. verordnee, ingleichen durch Statuten oder Observanzen ein- zelner Städte festgesest worden ist, wird ebenfalls bierdurch aufgehoben. « Fis. Die Conven- De e ... 4 tionalhppotbe= n, nach gedachter Amtserdnung P. I. Class. 3. „Wenn auch ein Gläubiger ver ken sollen kein zweien oder dreien Zeugen 2c.“ Torkugsrecht whek 3 gen ꝛc.“ bis daher in Guͤltigkeit verbliebenen Conwentienalpre « weiter haben. tbeken sell kein Vorzugsrecht weiter beigelegt werden. 5. 4. Die alterblaͤn- .. *# . dkschesprozeß-DiekmJahr,e16»22sbekannkgemachte Ehursåchsischesprozeß-undGerichksordnung, ordnung vom bst nebst deren im Jahr . .- ,, Frasäslwåjlxäth st Jahr 1724. erfolgten Erlaͤuterung und Verbesferung, wie beides damals r vom- Jarr vereinigt zum Druck gebrache und dem Buchhandel übergeben worden ist, ingleichen das d Aetwe unter dem 26sten November 1753. publicirte Mandat wegen Abstellung prozessualischer Weit- lisch un läufigkeiten in geringsügigen Sachen, soll bei allen Gerichtsbehörden der Oberlausih, in 1 min Erizaste sofern niche in Nachstehendem eine Ausnahme bestimme worden ist, als Norm für das 1 "l □— - kasn oh */53. Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeicen gelten, lausitz Gültigkeit erhallen. ß. 5. A sn - »X * 7er 6 - dad ahmen * sind nämlich hierbel die Titel XL. XLII. XLIII. XLIV. XLV. XLVI. XLVII. X. und L. der gedachten Prozeßordnung und deren Erlaͤuterung auszunehmen, indem es