( 453) Gesebsammlung für das Königreich Sachsen. 0. !II.) Verordnung der Landesregierung, die Requisitionen ausländischer Behdrden in Abgaben-Defraudations- Sachen betreffend bom ziusten März 1821. V. GOTEGnaden, Friedrich August, König von Sachsen 2c. w. 2c Da Wir fur nöthig finden, daß bei Requisitionen ausländischer Behörden in Abgaben- Defraudations-Sachen, ehe auf selbige von den requirirten Behörden etwas unkernommen wird, jedesmal zuvörderst bei Unsrer kandesregierung angefrage werde; als haben in Zu- kunft sämmrliche Obrigkeiten Unsrer Lande die an sie in solchen Fällen gelangten Regquisi- tionen, nach deren Eingang, zur Kenneniß Unsrer Landesregierung zu bringen und von der- selben hierauf sich diesfallsiger Bescheidung zu gewärtigen. Dresden, am 51sten März 1321. Freyherr von Werthern. Christian Lebrecht Noßky, 8 Gesetzsammtung 1821 I 111