674) Nach Vorstehendem haben sich Unsre obern und untern Steuerbehoͤrden, ingleichen die Gerichtsobrigkeiten und die zur Cavalerie-Verpflegungs= auch Rations= und Portions= gelder-Abgabe verpflichteten Uncerrhanen, so wie Alle, die es sonst angeht, gebührend zu achten und daran Unsern Willen und Meinung zu vollbringen. Gegeben zu Dresden, am öten Juni 1321. P. C. W. Graf von Hohenthal. Wilhelm Stelzner. Ausgegeben zu. Dresden, am 15ten Juni 18721.