(∆ 95) Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 16. 28.) Reseript an die vorsitzenden Stände der vier Kreise der alten Erblande, die allgemeine Kreis-Tags-Ordnung betreffend, vom 10ten August 1821. Ven GOxES# Gnaden, Friedrich August, Kdnig von Sachsen 2c.4c. 2c. Nachdem Wir auf die, von den alterbländischen Ständen, über den beim letzten tandtage ihnen mitgetheilten Entwurf einer allgemeinen Kreis-Tags-Ordnung, unterm 21sten März die- ses Jahres eingereichte, unterthänigste Schrift und das von Unserm Geheimen Rathe, unterm 10ten Mai dieses Jahres, dabei eröffnete Gutachten, beifolgende allgemeine Kreis-Tags-= Ordnung ausfertigen lassen und solche eigenhändig vollzogen haben; als begehren Wir hiermie an euch, ihr wollet euch nach selbiger allenthalben gehorsamst achten. Daran geschieht Unsere Meinung. Datum Dresden, am 10ten August 1821. Freyherr von Werthern. Christian Lebrecht Noßky, 8. Gesetzsammlung 1821. 10 I