( 532 ) deren Zusicherung, auch, in Folge derselben, die Auszahlung der ersten Ratae von 20 Thlrn. — gI. — pf. aus der Prämiencasse zu erwarten. Zur Erhebung der folgenden 30 Thlr. — gl. — pf. ist der unterwiesenen Taubstummen vollendete Ausbildung und die Zweck- mößigkeie der lehtern, durch Attestate sachkundiger und glaubwürdiger teute, außer Zweifel zu setzen. Dresden, den 2ten April 1822. Königl, Sächs. Landes-Oeconomie-Manufactur= und Commerzien-Deputation.