( 337 ) . 28.) Bekanutmachung. Nachdem Se. Königl. Majestät zu Besorgung eines Theils der, zum Depar- cement der auswärtigen Verhälenisse beim Königl. Geheimen Cabinet gehörigen Geschäfte, einen Unter-Staaks-Secrecair für die auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen, und dem- selben in dieser Eigenschafe, den Rang in der zweiten Klasse der Hofordnung, vor dem Director der Commerziendepukation anzuweisen geruhet haben; so hage solches, auf aller- böchsten Befehl, nachträglich zu der, unterm 28sten December 1813. bekannt gemachten Hof. Rang= Ordnung, hiermit zur öffentlichen Kenneniß gebracht werden sollen. Dresden, am 18ten April 1822. Königl. Sächs. Ober-Hof-Marschall-Amt. Ausgegeben zu Dresden, am 22ten April 1822.