6352 ) des adeligen Lateris, neben den Raͤthen des gelehrten Lateris, in den beim Appellationgerichte recheshängigen Sachen, die Vorträge zum Urthelsspruch mie übernehmen und die beschlossenen Urehel samme den Enescheidungsgründen abfassen, die Räthe des gelehrten Lateris aber die vorkommenden Schriften, Berichee, teuterungen und dergleichen Sachen, welche zu den im Appellariongerichre recheshängigen Processen gehbren, neben den Rächen des adeligen Lateris, ebenfalls vortragen sollen. Auf Sr. Königk. Majestäc allerhöchsten Besehl wird solches hierdurch öffenclich bekannt gemachce. Dresden, am 20en Mal 1822. Königlich Sächsisches Appellationgericht. Hans Rudolf Wilhbelm von Minckwiß-. Eduard Gustav Adolph Miesch, §.