(403 ) . 8. Mach der Waarencaxe werden auch taplrt: a) feine Oele, Liqueure, ausgestochene Austern, Caviar, Confirüren, Essenzen jeder Art, Sperereien, feine Droguerie- Artikel, Medicin, Zucker, Kaffee, Thee, ausländische Biere und dergl. b) Proceß= und andere Acten. Anmerkungen zu der Victualientare. Rach vllesem, auf drel Vlercel der Waarenkaxe moderirten Tarife sul. Lit. C. sind zu raxiren: alle wirkliche Victuallen und Consumribilien, mie Ausnahme der bei der Waarenkaxe zul 8.. bemerkten Gegenstände; Z rohe und gebundene Bücher und überhaupt alle gedruckte Sachen; Scempel- und anderes noch unbeschriebenes Papler; Kosser, Felleisen, Mantelsäcke, Bündel und andere Pakete mie schon getragenen Kleidungs. stucken und Wäsche; alre Betten; gemeine Droguerle.Waare und geringe Sachen, deren Werrh, nach der Angabe auf der Adresse, nicht über vier Groschen auf das Pfund beträgt; die Uiberfracht des Passagiergurs, insofern solches in Kleidungsstucken oder andern, den Vic- rualien gleich geachteten Packereien besteht. Zum Verkauf bestimmte Waaren, wolche ein Reisender mit sich führc, sind der Waarentaxe unkerworfen. r "4 !