Gesetzsammlung Känigreng Sachsen. 1. I.) Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Einschärfung des, mittelst Ober-Amts-Patents vom 112en August 1313, publicirten Regulatios wegen Verwaltung des Kirchenvermögens für die Candesmitleidenheit des Marggrafthums Oberlausitz betr. vom 20ften December 1822. Von GOTTEsS Gnaden, Friedrich August, Konig von Sachsen 2c.#c. 1. Liebe getreue. Wir haben in Erfahrung gebrache, daß das, mittelst Ober-Amets. Patents vom 1 tcen August 1813, zur Publication gelangte Regulativ wegen Ver- waltung des Kirchenvermögens für die tandesmitleidenheie des Marggrafehums Ober- lausitz, von den Collatoren, Gerichesobrigkeicen, Pfarrern und Kirchvätern bisher in der erforderlichen Maße niche befolgt worden und bei mehrern Parochieen noch zur Zeit genzlich ohne Anwendung verblieben ist. Bei’den deshalb verschiedenelich Seace gefundenen Erörcerungen ist insonderheie misfällig wahrzunehmen gewesen, daß Collakoren, anstatce der ibnen nach F. 3. zu- stehenden teitung aller auf die Verwaltung des Kirchenvermögens Bezug nehmenden Gesetzsammlung 1823. C1l )