(∆ 17) Gesethsa- für das Königreich Sgachsen. 4.— minng 7.) Verordnung der Landesregierung, die Sicherungs= und Rettungs-Anstalten bei der Elbeschiffahrt betr. vom Zten Januar 1325. Va# GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen ec. . ec. tiebe getreue. In Beziehung auf den 20sten §. der Elbe. Schiffahrts · Acte finden Wir fuͤr noͤthig, Folgendes zu verordnen und bekannt zu machen: Um Unglücksfälle bei der Elbeschiffahrt moͤglichst zu verhuͤten, werden Wir die Schiffer bedeuten lassen, zu Fuͤhrung der Fahrzeuge, wenn sie Bruͤcken und andere, ihnen zu bezeichnende, gefaͤhrliche Stellen passiren, solcher Personen, die mit der Loca- Gesetzsammlung 1823. („ 4)0