(152) achtung des Generalis über das Verfahren in General-Accis-Rügensachen d. d. 1 2ten März 1786., zu entscheiden, oder deshalb an das Geheime Finanz-Collegium zu be- richten. Hiernach hast du dich allenehalben zu achten, auch die Infpeccoren, Acciseeinnehmer und sonstigen Gleics= und Accifeofficianten deines Bezirks zu gleicher genauesten Befolgung anzuweisen, bie hierbei zu bemerkenden Saumseligkeiten streng zu untersuchen und zu Un- serer Kenneniß zu bringen, auch jedem Acciseinspector und jedem Accise= und Gleitsoffician= c#en einen Abdruck dieser Generalverordnung, von der du eine Anzahl von Erxemplarien zugleich beigehend erhältst, und, auf Verlangen, mehrere erhalten kannst, auszuhändigen. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung- Gegeben zu Dresden, den 17ten Juni 1322. Wilbelm Freiherr von Gutschmid. Carl August Wilken, S.