(153) 36) General-Resecript an den General-Accise-Commissarius in der Oberlausiczz Commission- Rath Schloßer; die Jollregie in der Oberlausis betreffend, vom aten Juli 16.22. 3 . Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen 2c. 1c. . Rath, lieber getreuer. Uiber die bei Erhebung des Zolls in Unserm Antheile des Markgrafthums Oberlausitz, in Gemaßheit des unterm 23sten Maͤrz dieses Jahres erlassenen Mandats, zu treffenden Regieeinrichtungen und die den Officianten deshalb zu gebenden besondern Erlaͤuterungen, eroͤffnen Wir euch Unsere Willensmeinung, nach der Paragraphenfolge gedachten Mandats, in Folgendem. Zum 2. F. Ees fallen die bei den verschiedenen Jolleinnahmen Stake gefundenen Befreiungen von den aus dem Auslande kommenden sogenannten gemeinen Kramwaaren, ingleichen vom Getreide und Holz, auch von den Handwerks= und Fabrikmaterlalien binweg; auch bört der Unterschied auf, der zwischen Waaren gemacht worden ist, welche zum eignen Gebrauche, und solchen, welche zum Handel bestimme sind; es bestehen sonach bei dem Eingangszolle blos die im 20. §. geordneten Befreiungen. Dagegen bört auch die Nachentrichtung des Zolles von Waaren auf, welche aus den Städten auf das kand an Krämer zum Handel gelangen, oder sonst innerhalb der Oberlausitz versendet werden. Zum 3. 8. Das Elnbringen des Salzes aus der Böhmischen Enclave Schirgiswalde bleibt, bei Strafe der Confiscation, untersagt. « . AlleAccisesundZollofsicianrensindüberhauptverpsiichtet,dieSalzeinschleifezuvers huͤten: das betroffene Salz ist von ihnen in Beschlag zu nehmen und davon sofort An- zeige an die Salzverwalterei zu Budissin zu erstatten; von dem durch ihre Bemuͤhung confiscirten Salze sollen sie den in dem Generale vom Zten Januar 1822 bestimmten Scrafantheil erhalten. Zum 4. 6. a.) Von allen Gütern, welche aus dem Auslande kommen und nach der Böhmischen Enclave Schirgiswalde bestimmt sind, oder aus gedachtem Orte in das Inland gebrache werden, wird der für den Eingang geordnete Zoll erhoben; ein bloßer Durchgangsgzoll findet hier nicht Statc.