0 ) Nachdem nun Se. Königliche Majestse von Sachsen, unser allergnädigster Herr, vorstehende Vereinigung allenthalben genehmigt haben; so ist hierüber gegenwaͤrtige Er- klärung ausgefertigt und auf allerhochslen Befehl vollzogen worden. Dresden, am 17#en Januar 1324. Königlich Sächsische Landesregierung. Freiherr von Werthern. Heinrich August Mergenstern, 5 Ausgegeben zu Dresden, am 31sten Januar 1324.