Gesetzsammlung Königrenn Sachsen. 2. 3.) II. Publicandum, die Leipziger Handelsabgaben betreffend, vom Süsten Januar 1324. S. Königl. Majestät von Sachsen 2c. 2. ꝛc., baben, nach der, in Gemäsheit des 2ten §. des Publicandi vom 186en März 1820. erfolgten Re- vision des teipziger Handels-Abgaben-Tarifs, Sich allergnädigst bewogen gefunden, so- wohl durch größere Vereinfachung des Tarifs und sonst, mehrere Abgabensäße noch weiter zu vermindern, als auch, zu Beförderung der Spedition, verschiedene erleichternde Einriche- ungen im Betreff der durchgehenden Güker, nach vorgängiger Vernehmung mie dem Staderathe und vorherigem Gehör der Kaufmannschaft, treffen zu lassen. Auf Allerhöchst Dero Besehl werden daher folgende, dem angezogenen Publi- cendo gegebene gesetzliche Erläuterungen, welche vom ersten April 1824, an in Aus- übung gebracht werden sollen, bekannt gemacht. Zum 2#en . des Publicandi. Unter Aufhebung des dem Pablicando beigesügeen Tarifs unter C). foll die ver- einigte Handelsabgabe nunmehr nach dem unter 5. bier angefügten Tarif erhoben werden. l Zum 7ien §9. Wegen des freien Durchgangs der Waaren wird, unter Aufhebung der in diesem §. enehaltenen Beschränkung, Folgendes verordnet: Gesetzsammlung 1824. ( 2)