(7*71 ) dere Anzeige erstakten mögen; jedoch hat es bei der den säumigen Obrizkeiten in den gedacheen Generalien angedroheten Geldbuße von zwanzig Thalern duch sernerhin sein Bewenden. "3 Hiernach haben sich sämmtliche Obrigkeiten gebührend zu achten. Gegeben zu Dresden, am 14ten Mai 1824. Freiherr von Werthern. Wilhelm Ludwig Ackermann, S. Ausgegeben zu Dresden, am 10ten Juni 1324.