(81) 16.) Bekanntmachung. N../% Se. Königl. Majestät Sich allergnädigst bewogen gefunden haben, der biesi- gen tandesregierung sowohl, als der Ober-Ames-Regierung zu Budissin, ärztliche Bei- siqzer beizugeben, und denen bei dem erstgenannten Collegio den Character als Hof= und Medicinalräche, dem der Ober- Amts-Regierung zugeordneten Arzee aber den Titel eines Medicinalraths beizulegen, auch denen Hof= und Medicinalräthen gleichen Rang mie den Hof= und Justizräthen, als mit welchen sie nach der Anciennität der im Collegio erhaltenen Anstellung rouliren sollen, in der dricten Klasse der Hofordnung, dem Ober- lausitzischen Medicinalrache aber den Rang nach dem dortigen Kirchen= und Schulrathe in der nämlichen Klasse zu ertheilen; Als wird solches hiermie nacheräglich zu der, unterm 28fsten December 1813, be- kannt gemachten Hof-Rang-Ordnung, zur öffentlichen Kenneniß gebracht. Dresden, am 10ten Juni 1824. Königl. Sächs. Ober-Hof-Marschall-Amt. Ausgegeben zu Dresden, am 1 4ten Juni 1324. 16 IH