(110 ) 9 1 13. cnn - ge— Die gesetzliche Kraft obiger gesammten Vorschriften soll mit dem setzlichen Kraft dieser Accisord 1sten Januar 1825 nung. eintreten. Ukundlich haben Wir diese Accisordnung eigenhändig unrerschrieben, und mit Un- serm Königlichen Insiegel bedrucken lassen. So geschehen zu Dresden, am 12cen Juni 1324. Friedrich August. Hanns Ernst von Globig. D. Marimilian Günther