( 171 ) Nach Accis-· Benennung der Gegenstände. Thaler, Centner, bgabe. Stuck 2c. chlr. gr. pe .......— ........--— Bucheckern, Eicheln, Pfirsich= und Pflaumenkerne, ben Scheffle.—+— 6 Strocoh böhre Unterschied, . .. vom Schock. . — 2— T. Thon .... 2 — vvom Fuder zu 10 Centnen- 3— V. ; · Fleischwerk, Schlachtaccise. Vieh, - " - A. vom Eingang in die Stadt. Von geschlachtetem Fleisch und Fleischwerk, ge- raͤuchert oder gruͤn, inlaͤndisches. vdom Pfund. . 1 ausländisches vouom Pfund *i 2 3.) Vom Bank- und Hausschlachten, ohne Unterschied von 1 Mund — 1 hieruͤber von der Rindshaut vuvoon 1 Stüchk — 1 3 von allen andern Häuten und Fellen, von 1 Stäüüä——1 vom Talge... . . lvom Centor— 2— « bon4Pfunden.«-—1 Anmerkung. 1.) Die Schlachtaccise ist zu gleicher Zeit mit der Fleischsteuer zu entrichten. J 2.) Eine Ermaͤßigung der obigen Accisabgabe bis zur Hälfte, kann nur eintreten, insofern durch obrigkeitliches Zeugniß sofort glaubhaft erwiesen 1 ist, daß durch Erkrankung oder sonstige Un- glücksfälle des Viehes, das Nothschlachten nicht zu umgehen gewesen. 5.) Die Fleischer haben wegen ihrer eignen Consum- tion keine Befreiung von der Schlachtaccif.