(124 ) 25.) Bekanntmachung, den Tilgungsfonds der neuen 4 procentigen ständischen Anleihe betreffend, vom 27’ sten Juli 1824, D. von den Ständen der alten Erblande des Königreichs Sachsen, durch das unterm 3ZuUsten März 1821 erlassene Avertissement, angekündigte Tilgung der § procentigen Landesschulden, an 6,700,000 Rthle. — — ist in der Maße erfolgt, daß 550,650 Rehllr. — — baar zurückgezahle worden sind, dagegen die Inhaber der übrigen 6,143,350 Rehlr. — — von dem ihnen nachgelassenen Uibertricte in die 4 procentige Anleihe, dem 5ten und 10ten 6. des gedachten Avertissements gemäs, Gebrauch gemacht haben, 56,650 Rehllr. — — aber durch das Handlungshaus Frege et Comp. in 4 proceneigen ständischen Obli- gationen debitirt worden sind, so daß der Betrag der jehigen 4 procemigen ständischen Obligacionen die Summe von 6,200,000 Rthlr. — — ausmacht. Da nun im ?ten g. des gedachten Avertissements den Landesglaͤubigern die Zusicherung ertheilt worden ist, daß, nach gänzlicher Tilgung der gedachten 5 procentigen Schulden, ein Tilgungsfonds von wenigstens 1 Procent für die neue 4 procentige Anleihe gebildet und über dessen Verwendung bei der gegenwärtigen tandesversammlung nähere Bestimmung getroffen werden solle; so sehen demnach die Stände der alten Erblande des Königreichs Sachsen die Summe von 62,000 Rehtr. — — aus den bereltesten und sichersten Steuereinkünften, als das gedachee Mioimun, derma- len andurch fest, welches jährlich zur Ausloosung der 4 procentigen Anleihe, bis zu vollständiger Tilgung derselben, sortlaufend als werbender Tilgungsfonds dergeskalt angewen- det werden soll, daß jede Oster= und Michaelmesse die Summe von wenigstens