Lit. A. Gewichtstabelle zur Berechnung des Elbezolls. (zum Art. 8. der Dresdner Elbeacte.) A. Fluͤßige Waaren. Alles Brutto, oder mit der einfachen gewoͤhnlichen Fustage, ohne Uiberfaß; der Gallon zu 235, das Hamburger Viertel zu 365, das Franzoͤsische Viertel (Velie) zu 325 Pariser Cubikzoll Inhalcs; das Anker zu 5, das Ohm zu 20 Hamburger, das Orbofe zu 30 Französsschen, das tegel zu.7 2 Französischen Vierteln; der Cenener zu 112 Hamburger Pfund. Cenener Pfund Arak, wie Rum. « Bier,Englische8,dasFaß(BäIs1-el).....zu·30Gallons,.... 4— das Orbofe (Hosshead) 54 " .. ..1. 54 — die PRiee 1068 - .11 70. — aus den Elbestaaten, die Tonne zu 14 Hamburger Vierteln, 2— das halbe Faß. 20 O) - ;- dasganzeFaß-56. -- « Cz- Blut,dusHamburgerViertel,.....................—-20 Branntwein, wie Rum. · Essig, Bier und Cider, ein Anker zu 5 Hamburger Vierteln, — 05 eine halbe Tonne 2 "Ol OD 1 25 eine ganze Tonne 15 "O "Ol 25 0 Weinessig, ein Tierfpon .. . . 20 Veltes. 31— ein Orbose 550 -« 5 in andern Gebinden jedes Vieriiiiilililil 18 Häring, die Tonne von 54 Hamburger Cubikfuß, (800. Stück, w#. niger oder mehr) . 1 3 —