(12) Lit. C. Tarif der Recognitionsgebuͤhr fuͤr die Elbe. 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, J4. Klasse, a). Mit Ladung. unter 10 Last 10 — 25 Last?5 — 45 Last 5ast u.mehr. die Last zu 4000 Pfund in Conventionsmunze. F Thlr. gr. Thlr.gr. Thlr. gr. Thlr. gr. 1.) Sachsen .. 8 — 16 11 — 1 8 2.) Preußen, zu Mühlberg, — 8 — 16 1 — 1 8 — zu Wittenberge 1 — 2— 3 — 4 — Cs an denim Art. 16. 1 der Elbeacte genann.— 8 — 16 11— 1 8 ten Zwischen-und Ne- benämtern. 3.) Anhall — —812 — (6 4.) Hannoer – 8 16 1| — 1 8 5.) Mecklenburg. — 12 112 3— 3— 6.) tauenburegegeg2 1 12 2— 2 — ) Fahrzeuge ohne tadung zahlen allenthalben ein Viereheil vorstehender Tare. 1#*) Schiffe, welche direkt durch die Preußischen Scaaten kransitiren und Mühlberg und Wittenberge passiren, zahlen keine Recognitionsgebühr an den Preußischen Zwischen= und Neben-Aemtern. ODegleichen finden die bei diesen Aemtern ausgeworfenen Säte auf Anhalé-Bernburg und Dessau vorläufig keine Anwendung. Lat. D. Formular zu den Neß= oder Auf-Briefen. Das Schiffegesäß (Namen) Schiffer (Namen) aus (Namen) hält in Preußischem Maaß tänge des Raums von der Pfliche bis zum Stand . .. Fuß— . . Zoll. Groͤßte lichte Breite des Raums zwischen den Schwellen (oder Borden) —.. — Tiefe von der Schnur, welche in der Nähe der Segelducht uͤber den Auflauf gespannt worden, bis auf die lagerdielen Ist geaicht auf tast zu 4000 Pfund Preußisch — den 182 — 0