(13) Li. E. Ausstellungsamt zu No. · W- Manifest fuͤr den Schiffer zur Fahrt von nach mit dem Schiffe No. zur ten Klasse von bis Lasten gehoͤrig und bemannt mit Mannspersonen. Bemerkungen. 1.) Jedes Fahrzeug muß mit dem Namen des Orts, wohin es gehört, und mit einer Nummer, dauernd und deutlich bezeichnec seyn. 2.) Ohne Frachtbrief darf keinerlei tadung eingenommen und jede Zu= und Abladung muß beim nächsten Elbe-Zoll= Amce gehörig nachgewiesen werden. O3.) Das Manifest wird unenegeldlich unterferrige von der Behörde des Einladungs- orts, oder vom nächsten Elbe-Zoll-Amte auf der Fahrt. Bestehr es aus mehr als einem Bogen, so muß es paginirêé, gehörig gehefter und die Heftschnur (JFa- den) besiegele seyn. Alle vollständig vorzuzeigende Frachtzettel und tadungspa- piere werden Beilagen desselben — Duplicate werden nur für billige Abschrifes- gebühr gefertige. 4.) Der Schiffer muß durch eigenhändige Unterschrist des Manifests seine Haftung für die Wahrheic und Vollständigkeic der Angaben bestärken. 5.) Dies Manifest wird zu bei dem abgegeben und von demselben, nach Vorschrifc der Elbeconvention, aufbewahrt. · 6.) Transitirende Schiffer koͤnnen an dem ersten Erhebungsamte die Gebuͤhren fuͤr die ganze Strecke eines jeden Uferstaates entrichten.