(2060) Unser gnädigstes Begebren ist daher, ihr wollet nach der in sorhanem Zufatze getroffenen Bestimmung euch gehorsamst achten, solchen zum Druck befördern, durch öffentlichen Anschlag bekanne machen, sowohl, daß jedem jetzigen und jedem künftigen Seudirenden auf der Universität zu teipzig ein Abdruck davon zugestellet werde, Vor- kehrung ereffen. 2c. 2. 2c. Daran geschiehet Unsre Meinung. Dresden, am 31sten Januar 1325. von Globig. Friedrich Benjamin Schell, 8.