(20 ) — Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 5. 6.) N andat, die Ergänzungen der Armee und die Entlassungen vom Miltair betreffend; vom 25sten Februar 1825. JInhalt. Er ster The il. Von dem Ersaße des Mannschafesabganges bei der Armee. Cep. I. Von der Ergänzung der Armee im Allgemeinen. Cap. II. Von den Mannschaften, welche zur Aushebung für die Ergänzung der Armee bestimmt seyn sollen. Cap. III. Von den Behörden für das Aushebungsgeschäft und von den Rekrueirungs- bezirken. A. Won der obersten Rekrutirungsbehörde. B. Von den NRekrutirungsbezirken. C. Von den Rekrutirungscommissionen. Cap. IV. Won den VWorbereitungen zu einer Ausbebung. A. Von der Anmeldung und Aufzeichnung der jungen Mannschasten. VWVon der Anfertigung der Mannschaftslisten. Cap. V. Von der Bestimmung der Mannschaftsquoten. Cap. VI. Von dem Verfahren bei dem Aushebungsgeschäfte selbst. A. WVon dem Zusammentreten der Rekrutirungscommissionen und von der persönlichen Einberufung der Mannschafeen. B8. VWon der Prüfung der Mannschaffslisten. C. Von der Untersuchung der Mannschafeen. (6 Gesetzlammlung 1825. )